Willkommen in Deutschlands Ältester Sektkellerei.

KESSLER legt großen Wert auf den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol. Deshalb möchten wir nicht, dass diese Webseite von Jugendlichen besucht wird. Gestatten Sie uns also die Frage, ob Sie über 18 Jahre alt sind.

Sicherheitshinweise

Hygieneverhaltensnormen für Besucher und andere 
betriebsfremde Personen

Sie haben eine Führung in unserer KESSLER Sektkellerei gebucht. Damit Ihr Besuch zu einem unvergesslichen Erlebnis wird, möchten wir Sie vorab mit unseren Hygienevorschriften vertraut machen. Wir bitten Sie, diese aufmerksam zu lesen und zu Ihrem Termin unterschrieben mitzubringen.

Wir sind ein Unternehmen der Lebensmittelindustrie. Alle von uns hergestellten Produkte sind für den menschlichen Verzehr bestimmt. Die Sicherheit unserer Lebensmittel hat daher höchste Priorität. Die folgenden Hinweise sind für die Qualität unserer Produkte, aber insbesondere auch für Ihre eigene Sicherheit notwendig. Scheuen Sie sich nicht, unsere Mitarbeiter anzusprechen, wenn Sie in einem Punkt unsicher sind.

Während der gesamten Zeit Ihres Aufenthaltes sind folgende Regeln zu befolgen:

- Sämtliche Produktionsräume und alle Lagerbereiche dürfen nur in Begleitung sowie in sauberer Kleidung betreten werden.
- Das Mitnehmen von Haustieren in die Kellereiräume ist untersagt.
- Das Rauchen ist auf dem gesamten Betriebsgelände sowie in allen Produktions- und Lagerräumen nicht gestattet. (Ausnahme: Hof KESSLER-Welt, Terrasse Beletage)
- Die Einnahme von Speisen und Getränken (eingeschlossen Kaugummi und Süßwaren) ist in den Produktions- und Lagerräumen nicht gestattet. 
- Abfall darf nicht auf den Boden oder in Anlagen geworfen werden. 
- Das Berühren von Produkten sowie das Eingreifen in Maschinen oder Anlagen ist verboten. Sektflaschen sind - Druckbehälter. Berstende Flaschen stellen eine hohe Verletzungsgefahr dar.
- Glas und andere Fremdkörper dürfen nicht in die Produktionsbereiche gebracht werden. Glasbruch ist sofort der betreuenden Kontaktperson der Kellerei zu melden.
- Bei infektiösen Krankheiten oder Verdacht auf solche bzw. bei Kontakt mit Personen, die infektiös erkrankt sind, ist eine Betriebsbesichtigung nicht möglich.

Hygieneverhaltensnormen zum Download